Behandlungskosten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen leider keine Heilpraktikerkosten. Privatversicherungen, Zusatzversicherungen und die Beihilfe erstatten die Kosten dem jeweiligen Vertrag ensprechend im Rahmen der Gebührenverordnung für Heilpraktiker(GebüH). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung welche Leistungen in welchem Umfang erstattet werden.

 

In meiner Praxis erlaube ich mir einen Stundensatz von 70 Euro zu erheben.

 

Für den Erstbesuch bei chronischen Erkrankungen wird eine Stunde anberaumt.

Bei akuten Erkrankungen ist oftmals ein kurzer Besuch (15 Min.)ausreichend.

 

Therapeutische Telefongespräche werden mit 5 Euro pro angefangenen 5 Minuten berechnet.

 

Telefongespräche zur Terminvereinbarung sind selbstverständlich kostenfrei!

 

Eine Ausnahme in der Abrechnung bildet die homöopathische Erstanamnese.

Hier bedarf es der sorgfältigen Nacharbeit, der sogenannten Repertorisation.

Diese erfolgt nach den Regeln der klassischen Homöopathie.

 

Für die homöopathische Erstanamnese berechne ich eine Pauschale von 150 Euro bei Erwachsenen, bei Kindern 100 Euro.

 

Nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf, wenn Sie weitere Fragen haben.